Hafenordnung Nonnenhorner Seglerverein e.V.
Liegeplätze
Über die Belegung des Hafens entscheidet die Vorstandschaft des NhSV im Einvernehmen mit der Gemeinde Nonnenhorn. Der Hafenmeister weist die Plätze zu, wie sie im Belegungsplan kenntlich gemacht sind. Umbelegungen sind nur nach Rücksprache mit dem Hafenmeister möglich.
Gästeplätze
Die Gästeplätze sind durch besondere Schilder „G“ gekennzeichnet und stehen ausschließlich Gästen zur Verfügung, die von Außerhalb den Nonnenhomer Hafen anlaufen. Gäste, die über Nacht bleiben wollen, füllen das Kuvert aus und legen die Übernachtungsgebühr ein bzw. melden sich beim Hafenmeister.
Nummerierung
Jeder Liegeplatz trägt eine Nummerntafel.
Festmachen
Im Interesse aller Liegeplatzinhaber ist ein fachgerechtes Festmachen des Bootes für die Sicherheit im Hafen unerlässlich. Jedes Boot ist mit mindestens vier genügend starken Festmachern und Fendern zu sichern.
Ein– und Auslaufen
Auslaufende Boote haben gegenüber einlaufenden Booten Vorfahrt. Motorangetriebene Fahzeuge haben hierbei mit kleiner Kraft zu fahren. Der Badebereich des Strandbades ist unbedingt zu meiden.
Abwesenheit
Verlässt ein Boot den Hafen, muss auf der grünen Tafel eingestellt werden, wie lange der Liegeplatz frei ist und Besuchern zur Verfügung steht. Deshalb dürfen die Boxen-Einfahrten auch nicht versperrt weden.
Sauberheit und Umweltschutz
Die Hafenlieger werden gebeten, ihre Abfälle über ihren eigenen Hausmüll zu entsorgen. Für Gäste stehen vor dem Sanitärraum Müllboxen zur Mülltrennung zur Verfügung. Das Lenzen von Schmutz– und Bilgenwasser ist verboten. Die Liegeplatzinhaber sind angehalten, an den Aktionen der Uferreinigung, Schwemmholzbeseitigung und Hafenreparaturen etc. teilzunehmen.
Nachtruhe
Für den Hafen gilt die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr.
Baden
Das Baden im Hafenbereich und vor der Hafeneinfahrt ist nicht gestattet.
Haftung
Die Benutzung des Hafens und aller seiner Anlagen kann nur auf eigene Gefahr erfolgen. Der NhSV und seine Vertreter sind nicht für irgendwelche Schäden haftbar. lm lnteresse aller Liegeplatzinhaber wird deshalb eine Haftpflicht– und Feuerversicherung gefordert. Da der Hafen mit Zuschüssen öffentlicher Mittel errichtet worden ist, muss er für jedermann zugänglich bleiben. Wir bitten die Liegeplatzinhaber deshalb, auch für die Eigentumssicherheit besorgt zu sein.
Tiefgangprobleme, bedingt durch Schwemmsand und Niedrigwasser können nicht dem Verein angelastet werden, ein Ausweichen auf einen freien anderen Platz bzw. auf einen Gästeplatz ist nur auf Antrag beim Hafenmeister oder der Vorstandschaft möglich.
Verstöße
Bei groben Verstößen gegen die Hafenordnung kann der NhSV die fristlose Kündigung des Liegeplatzes aussprechen.
Hafenmeister
Den Anweisungen des Hafenmeisters oder seiner Vertretung ist unbedingt Folge zu leisten.
Vorstandschaft
Nonnenhorner Seglerverein e.V.